Häufig gestellte Fragen zur Riester-Rente
Antworten zu Zulagen, Mindestbeiträgen und dem richtigen Produkt für Sie
Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr für jeden Sparer. Zusätzlich erhalten Sie für jedes Kind 185 Euro jährlich (für ab 2008 Geborene; ältere Kinder: 300 Euro). Diese Zulagen zahlt der Staat direkt auf Ihr Riester-Konto — aber nur, wenn Sie die Mindesteigenbeitragsschwelle erreichen.
Der Mindesteigenbeitrag ist die kleinste Summe, die Sie selbst einzahlen müssen, um die vollen staatlichen Zulagen zu bekommen. Die Formel: 4 Prozent Ihres Bruttojahreseinkommens minus die Zulagen. Beispiel: Bei 40.000 Euro Jahreseinkommen müssen Sie etwa 1.600 Euro einzahlen — dann sind die 175 Euro Grundzulage „kostenlos” für Sie.
Das kommt auf Ihre Situation an. Fondssparpläne bieten mehr Renditekchancen und sind günstiger in den Gebühren (oft 0,5–1 Prozent jährlich), aber Sie tragen das Marktrisiko. Versicherungen garantieren Ihr Kapital und eine Mindestrente, kosten aber mehr (1,5–2,5 Prozent). Wenn Sie langfristig denken und Volatilität aushalten können, ist ein Fondssparplan meist die bessere Wahl — besonders wenn Sie noch 20+ Jahre bis zur Rente haben.
Ja, ein Anbieterwechsel ist möglich — aber mit Einschränkungen. Bei Versicherungen können Sie nach 12 Monaten mit einer 1-Monats-Frist kündigen; beim Wechsel gehen aber die bisherigen Gewinne oft verloren. Bei Fondssparplänen ist es einfacher: Sie können jederzeit zum anderen Anbieter wechseln und Ihr angesparte Guthaben mitnehmen. Die Zulagen folgen Ihnen automatisch zum neuen Anbieter.
Das hängt davon ab, ob Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder nicht. Freiberufler und vollständig selbstständig Tätige bekommen normalerweise keine Zulagen — es sei denn, Sie zahlen freiwillig in die Rentenversicherung ein. Dann haben Sie Anspruch auf die volle Grundzulage, aber nicht auf Kinderzulagen.
Ja. Der Antrag erfolgt beim Anbieter Ihrer Riester-Rente (Versicherung oder Fondsgesellschaft) — nicht beim Staat. Dort müssen Sie Ihre Daten angeben und dem Anbieter erlauben, die Zulagen bei der Zentrale Zulagenstelle für Altersversorgung (ZfA) anzufordern. Das sollten Sie spätestens 2 Jahre nach Ende des Beitragsjahres machen, sonst verfallen die Zulagen für dieses Jahr.
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